Förderung / Verwendungsnachweis
Förderung / Verwendungsnachweis
Version 4.02 – letztmalig geändert am 23.07.2024
Wie Sie das von der Stiftung geförderte Projekt durchgeführt und wie Sie die Fördergelder eingesetzt haben, ist im Laufe des Projektzeitraums sowie nach Abschluss des Projektes durch Verwendungsnachweise uns als Geldgeber gegenüber zu dokumentieren.
Für jeden Verwendungsnachweis müssen Sie jeweils sowohl einen inhaltlichen Sachbericht verfassen wie auch einen zahlenmäßigen Nachweis erbringen, zu dem auch ein kurzer erläuternder Finanzbericht gehört.
Fördervertragsbedingungen 7.3 und 7.5
Darüber hinaus müssen in Ihrer Buchhaltung für alle Kosten und Einnahmen Belege gesammelt und aufbewahrt werden, auf denen die Verwendungsnachweise basieren.
Für alle Berichte und Abrechnungen gelten dieselben Grundsätze, die im Folgenden erläutert werden.
Das Schaubild soll Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, was zu einem Verwendungsnachweis gehört und welche Dokumente Sie insgesamt sammeln müssen.
Im Sachbericht schildern Sie uns, wie das Vorhaben umgesetzt wurde und welchen Verlauf das geförderte Projekt inhaltlich genommen hat.
Reflektieren Sie, ob und wie die mit dem Projektkonzept angestrebten Ziele, Zielgruppen, Ergebnisse und Wirkungen über Ihre Aktivitäten erreicht wurden. Seien Sie bei Ihrer Darstellung realistisch und stellen Sie sowohl Erfolge als auch Schwierigkeiten und Misserfolge sowie (bei Zwischenverwendungsnachweisen) Schlüsse für die nächste Phase der Projektdurchführung dar. Im Rahmen der Antragsbearbeitung bekommen Sie Ziele, Zielgruppen und Ergebnisse in der finalen Version zu Ihrer Übersicht von uns zugeschickt. Die dort vereinbarten Inhalte sind die Zielgröße für Ihr Projekt.
Ein Berichtsformular für den Sachbericht gibt es noch nicht. Halten Sie sich jedoch bitte an das hier dargestellte Gliederungsschema
Organisation, projektverantwortliche Person, Titel und Kurzbeschreibung des Vorhabens, ggf. größere inhaltliche Umwidmungen, tatsächliche Projektlaufzeit
Eine Beschreibung Ihrer Organisation sowie eine Begründung des Projektes sind nicht erforderlich, da dies bei Antragstellung geprüft wurde. Gehen Sie davon aus, dass wir Ihr Projekt kennen.
Beschreiben Sie in max. 10.000 Zeichen, was in Ihrem Projekt passiert ist.
Orientieren Sie sich an den bei Projektbewilligung zwischen Ihnen und uns abgestimmten einzelnen Maßnahmen und Aktivitäten, Beschreiben Sie danach gegliedert, welche dieser geplanten Aktivitäten Sie tatsächlich und in welchem Umfang realisiert haben. Stellen Sie auch die Bedeutung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Projekt dar. Falls Sie bei den realisierten Aktivitäten von den geplanten erkennbar abgewichen sind, begründen Sie die Abweichungen. Führen Sie aufgetretene Probleme und die von Ihnen gefundenen Lösungen auf.
Beschreiben Sie in der hier hinterlegten Tabellenform (Word-Datei), welche Zielgruppen Sie mit den durchgeführten Maßnahmen und Aktivitäten in welchem Umfang tatsächlich erreicht haben. Gehen Sie dabei auf alle geplanten Gruppen einzeln ein. Geben Sie eine Begründung, falls Zielgruppen nicht erreicht werden konnten oder weitere Zielgruppen am Projekt partizipieren konnten.
Bei der Beschreibung der Ergebnisse und Wirkungen des Projekts geht es vor allem um einen Soll – Ist – Vergleich zwischen dem, was ursprünglich geplant und mit uns vereinbart war, und dem, was tatsächlich umgesetzt und erreicht werden konnte.
Bitte übernehmen Sie die vereinbarten Ergebnisse und Wirkungen in die hier hinterlegte Tabelle (Word-Datei) und ergänzen Sie entsprechend. Hier können Sie auch Gründe für die Abweichungen, bei der Umsetzung aufgetretene Probleme, Lösungen oder alternative Aktivitäten beschreiben.
Falls eine geplante Einbindung von Kooperationspartner:innen in das Projekt sowie Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht schon als Teil der vereinbarten Ergebnisse festgehalten wurden, ergänzen Sie auch dies in der Tabelle.
Erstellen Sie zusätzlich einen Pressespiegel mit den Berichten über ihr Projekt in Zeitungen, Zeitschriften, auf Webseiten und in möglichen anderen Medien, führen Sie Links auf digitale Medien auf.
Reflektieren Sie, welche Schlussfolgerungen Sie aus den Ergebnissen/den realisierten Wirkungen ziehen.
Beim Zwischenverwendungsnachweis liegt dabei der Fokus auf Schlussfolgerungen für den weiteren Projektverlauf, beim Endverwendungsnachweis auf den Wirkungen über den Projektzeitraum hinweg.
Leitfragen hierfür können sein:
Beim EVN:
Bitte fassen Sie zum Abschluss des Sachberichts noch einmal kurz zusammen, welche für Sie die wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse waren, die das Projekt hervorgebracht hat.
Sofern Sie dies noch nicht im Projektverlauf getan haben, senden Sie uns die benötigten Belegexemplare von im Projekt entstandenen Print-Materialien zu (siehe Öffentlichkeitsarbeit, Kapitel „Belegexemplare“). Wenn Publikationen auch in elektronischer Form zum Download angeboten werden, bitten wir um Mitteilung der Download-Links.
Die Abrechnung Ihres Projektes erfolgt über den Nachweis aller Einzelkosten, die im Projekt anfallen, sowie aller Projekteinnahmen. Die Gemeinkosten sind eine Pauschale ohne Belege. Sie werden daher nicht in der Belegliste eingegeben, sondern automatisch beim Soll-Ist-Vergleich hinzugefügt.
Den zahlenmäßigen Nachweis Ihres Projektes stellen Sie der Stiftung gegenüber durch verschiedene Dokumente dar:
Fördervertragsbedingungen 4.4 und 7.5
In der folgenden Tabelle haben wir die Bestandteile von Verwendungsnachweisen sowie aufzubewahrende Unterlagen, die unter den neuen Fördervertragsbedingungen relevant sind, noch einmal als Übersicht zusammengefasst:
Es sind als Belege dazu einzureichen:
Richten Sie sich nach unseren Hinweisen für Honorarverträge unter Durchführung.
Fördervertragsbedingungen 7.13
Gemeinkosten werden pauschal abgerechnet und müssen daher nicht nachgewiesen werden, gehören demnach auch nicht in die Beleglisten.
Wenn Ihr Projekt kofinanziert ist, behalten wir uns vor, die Prüfung des Projektes mit dem anderen Geldgeber abzustimmen. Dieses Verfahren ist schon im Antragsverfahren mit Ihnen und dem Kofinanzierer geklärt worden. Die Erlaubnis dazu haben Sie uns bei Antragstellung gegeben.