Neue Förderung: 1.000 Umweltchecks
Neue Förderung für 2025: 1.000 Umweltschecks zu je 2.000 Euro
Umweltminister Krischer: Mit den Umweltschecks schaffen wir ein einfaches und unbürokratisches Förderangebot für bis zu 1.000 Projekte im Natur- und Artenschutz – Jedes Projekt zählt. Auch kleine Maßnahmen können viel bewirken
3. Februar 2025 – Das Umweltministerium NRW startet am 3. Februar 2025 seine neue Förderrunde für bis zu 1.000 weiteren Umweltschecks in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Anträge können über das Online Portal förderung.nrw gestellt werden. Die Antragsfrist für dieses Jahr ist der 30.10.2025. Vollständige Anträge werden durch das Ministerium in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Vorhaben müssen bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Mit bis zu 1.000 Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ in Höhe von jeweils 2.000 Euro bietet das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen eine neue unbürokratische Unterstützung für Projekte im Natur- und Artenschutz. Neben der Anlage und Pflege von Lebensräumen sind dabei zum Beispiel auch Angebote zur Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit förderfähig.
„Der weltweite Artenrückgang ist neben dem Klimawandel die zweite ökologische Krise unserer Zeit. Viele ambitionierte Projekte in Nordrhein-Westfalen zeigen schon jetzt Wirkung, Lebensräume erholen sich und Arten kehren zurück. Aber wir können mehr schaffen, wenn mehr Menschen mitmachen und mitgestalten“, betont Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. „Jedes Projekt zählt. Auch kleine Maßnahmen können gemeinsam viel bewirken. Mit den Umweltschecks schaffen wir ein einfaches und unbürokratisches Förderangebot für bis zu 1.000 Projekte im Natur- und Artenschutz.“
Förderfähigkeit
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen zum Schutz der Natur beitragen oder Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern. Hierzu gehören zum Beispiel die Anlage von Biotopen, die Förderung von Insektenlebensräumen oder Veranstaltungen und Mitmachaktionen des praktischen Naturschutzes sowie Informationsangebote im Gelände. Mögliche Orte für Maßnahmen sind zum Beispiel Schulhöfe, Vereinsgrundstücke oder öffentliche Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Anträge können sowohl von Privatpersonen als auch zum Beispiel von Vereinen und Stiftungen eingereicht werden.
Eigenanteile sind nicht erforderlich: Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, wenn förderfähige Ausgaben in mindestens dieser Höhe nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass die Umsetzung erst nach Antragstellung und Bewilligung erfolgt. Die Vorhaben müssen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Naturerbe in Nordrhein-Westfalen
Mit den Umweltschecks bietet das Land interessierten Privatpersonen und Institutionen erstmals diese Art des unbürokratischen Zugangs zu Fördermitteln zur Bewahrung des Naturerbes. Mehr als 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten und rund 70 verschiedene Lebensräume bilden die Grundlage für den Artenreichtum in Nordrhein-Westfalen. Dass ein aktiver Naturschutz wirkt, zeigt die aktive und erfolgreiche Wiederansiedlung von ehemals ausgestorbenen Tierarten wie dem Uhu, dem Lachs, dem Biber oder dem Wanderfalken. Es kehren aber auch viele Tiere auf natürliche Art zurück, weil sich die Lebensräume qualitativ verbessert haben, wie zum Beispiel die Weißstörche, die Anfang der 1990er-Jahre in Nordrhein-Westfalen so gut wie ausgestorben waren und von denen im Jahr 2023 landesweit wieder 784 Brutpaare mit insgesamt 1.491 ausgeflogenen Jungvögeln nachgewiesen werden konnten – ein neuer Rekord für Nordrhein-Westfalen. Die Rückkehr von Tierarten wird möglich, wenn deren Lebensräume wiederhergestellt worden sind und damit die Tiere die entsprechenden Rückzugsräume für ein Überleben in möglichst naturnahen Biotopen finden.