Stiftung vereinfacht Antragsverfahren

Stiftung vereinfacht Antragsverfahren

Neue Verfahren erfolgt zweistufig / Unterlagen können auch digital eingereicht werden

9. August 2023 – Die Stiftung hat ihr Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln vereinfacht. Ab sofort erfolgt es zweistufig. Zudem können Unterlagen jetzt auch digital eingereicht werden. Das neue Verfahren beschleunigt nicht nur die Antragsstellung und Bearbeitung, sondern sorgt auch für eine stärkere Transparenz.

 

1. Antragsberechtigung

Ab sofort ist die Prüfung der Antragsberechtigung ein separater Schritt. Er erfolgt vor der Einreichung des eigentlichen Antrags. Bitte senden Sie die dafür benötigten Unterlagen an antragsberechtigung@sue-nrw.de.

Ihre Unterlagen können Sie ab sofort digital einreichen. Wenn diese vollständig vorliegen, erhalten sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung, ob und wie lange Ihre Organisation antragsberechtigt ist. Solange die Antragsberechtigung gültig ist, können Sie Anträge stellen. Weitere Erläuterungen zur Antragsberechtigung finden Sie hier https://www.sue-nrw.de/antragsberechtigung/

 

2. Antragseinreichung

Für Projekte mit einer Fördersumme von mehr als 10.000 Euro gibt es ab sofort vier feste Antragsfristen im Jahr. Die Fristen finden Sie auf unserer Website https://www.sue-nrw.de/antragstellung/#0321. Sie helfen uns sehr, wenn sie Ihren Antrag möglichst vor Fristende stellen. Sollten Sie eine Frist verpasst haben, können Sie Ihren Antrag zum nächstmöglichen Termin stellen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung bitte, dass das Projekt erst nach der Förderentscheidung beginnen kann. Ihre Anträge senden Sie bitte an antrag@sue-nrw.de

Projekte mit einer Fördersumme bis 10.000 Euro sowie Antragsskizzen können weiterhin laufend eingereicht werden.

Wir möchten mit dieser Verfahrensänderung Ihre Arbeit erleichtern und für mehr Transparenz sorgen. Wenn Sie Fragen und Anmerkungen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

 

Weitere Informationen

=> Zur Förderung

 

 

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Neue, einfache digitale Antragsstellung