Nachhaltigkeit in die NRW-Verfassung?
Eine sozial-ökologische Transformation erfordert angesichts der weltweiten Herausforderungen großes Engagement von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – auch in Nordrhein-Westfalen. Um dies erfolgreich umzusetzen, sind aus Sicht verschiedener Expert:innen veränderte Rahmenbedingungen notwendig. Als langfristiges und existenzielles Grundanliegen erfordere Nachhaltigkeit auch eine verbindliche Rechtsgrundlage, sowohl im Grundgesetz als auch in den Verfassungen der Bundesländer. Dies würde ein deutliches Signal senden und Regierungen stärker als bisher dazu verpflichten, die Zukunft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung über Wahlperioden hinweg zu gestalten. Rechtsgutachten sowie nationale Vorreiter, wie das Bundesland Hessen, zeigen, dass dies möglich ist. Welche Rolle können rechtliche Rahmenbedingungen bei der notwendigen Transformation einnehmen und wo steht Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Integration von Nachhaltigkeit in die Landesverfassung? Beteiligen Sie sich an der Diskussion!
Programm
13:00–13:10 Uhr Begrüßung und Einführung
Dr. Klaus Reuter, Geschäftsführer der LAG 21 NRW
13:10–13:30 Uhr Diskussionsstand und Handlungsempfehlungen: Aufnahme der Nachhaltigkeit in die Landesverfassung NRW
N.N., Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH (angefragt)
13:30–14:30 Uhr Podiumsdiskussion: Nachhaltigkeit in der NRW-Landesverfassung als Transformationskatalysator?
Moderation: KLAUS BREYER, Leiter des Instituts für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen
Dr. Dorothea Schostock, Referatsleiterin „Nachhaltige Entwicklung, Koordinierung Nachhaltigkeitsstrategie NRW, Umwelttrends“, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
Josef Ahlke, Vorstandsvorsitzender Zukunftsfähiges Thüringen e.V., Leiter der Regionalen Netzstelle Nachhaltigkeitsstrategien Mitte (RENN.mitte)
Ulrike Schell, Mitglied der Geschäftsleitung, Verbraucherzentrale NRW (angefragt)
N.N., Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH (angefragt)
14:30–14:50 Uhr Welche Bedeutung hat das Schließen der „Nachhaltigkeitslücke“ im Grundgesetz und der NRW-Landesverfassung für eine gelingende Dekade des Handelns (2020-2030)?
Dr. Marc-Oliver Pahl, Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung
14:50–15:00 Uhr Abschluss und Fazit
Dr. Klaus Reuter, Geschäftsführer der LAG 21 NRW
Landesregierung verabschiedet weiterentwickelte Nachhaltigkeitsstrategie