Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Fördervertragsbedingungen und den sonstigen Regelungen im Leitfaden für Fördernehmer/-innen der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen für Organisationsentwicklungsprojekte.
Nichtregierungsorganisationen müssen immer wieder ihre Arbeitsweise und Strategie, ihre öffentliche Wirkung, ihre inneren Strukturen und die Qualität ihrer Arbeit überdenken. In diesem Prozess können auch Defizite und Verbesserungspotenziale erkannt werden.
Aufgaben oder Fragestellungen könnten dabei sein:
In diesem Prozess benötigen viele Organisationen eine professionelle und externe Unterstützung, die von Beratungsunternehmen angeboten wird.
Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen fördert unter bestimmten Bedingungen diese Prozesse von Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in NRW. Sie übernimmt einen Teil der Kosten für die externe Beratung. Die Förderung kann bis zu 10.000 Euro betragen, Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.
Ziel der Förderung und Aufgabe der Beratung ist
Am Ende der Beratung sollte gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen ein Handlungsplan erstellt werden, der die erarbeiteten Ziele, eingeleitete und vereinbarte Handlungsschritte, Themenschwerpunkte und Verantwortlichkeiten mit anvisiertem Umsetzungsdatum dokumentiert.
Der entwickelte Handlungsplan dient damit zum einen als Grundlage für die Weiterführung des eingeleiteten Veränderungsprozesses in der Organisation, zum anderen hat er die Funktion, den Beratungsprozess zu dokumentieren.
Die konkreten Ziele der Organisationsentwicklung sind von Organisation zu Organisation verschieden. Die Voraussetzung sollte sein, dass die haupt- und ehrenamtlichen Aktiven der jeweiligen Organisation die Beratung wollen und aktiv daran beteiligt werden.
Ihr Antrag muss mindestens 2 Monate vor Projektbeginn vorliegen, damit wir ihn bearbeiten können.
Auf zwei bis drei Seiten beschreiben Sie bitte nach folgender Gliederung, warum bei Ihnen eine Organisationsentwicklung erfolgen soll:
Vor der Entscheidung für einen Anbieter müssen Sie Gespräche mit mindestens zwei Berater:innen führen. Wählen Sie ein Angebot aus, das zu den Bedürfnissen ihrer Organisation passt und Ihre Handlungskompetenzen stärkt. Versichern Sie sich, dass die angebotene Beratungsleistung eine gute Qualität hat. Dabei können Sie sich z. B. daran orientieren, ob der Anbieter/die Anbieterin zertifizierte Ausbildungen absolviert hat und einem Fachverband (wie etwa Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. (DGSv)) angehört, der die Qualität seiner Mitglieder prüft. Sie können auch um Referenzen vergleichbarer Prozesse bitten und sich dort nach den Erfahrungen erkundigen.
Mit dem Beratungsunternehmen, für das Sie sich entscheiden, führen Sie ein Erstgespräch. Dessen Protokoll soll dem Antrag als Anlage beigefügt werden.
Hinweise zum Kosten- und Finanzierungsplan finden Sie in unserem Leitfaden für Fördernehmer/-innen, die Kosten für die externe Beratung fallen in den Bereich Sachkosten. Bitte reichen Sie uns das Angebot des gewählten Unternehmens mit der Einreichung des Antrags ein.
Wir beantworten gern weitere Fragen. Bitte wenden Sie sich an uns.