Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Fördervertragsbedingungen und den sonstigen Bestimmungen im Leitfaden für Fördernehmer/-innen der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen für Projekte, in deren Rahmen Fassadenbilder erstellt werden sollen.