Die folgenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Fördervertragsbedingungen und den sonstigen Regelungen im Leitfaden für Fördernehmer/-innen der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen für Projekte, in deren Zentrum Begegnungsreisen im Rahmen von Partnerschaften mit Gruppen oder Gemeinden im Globalen Süden stehen.