Sie interessieren sich für eine Förderung durch unsere Stiftung?
Wir haben in diesem Abschnitt unserer Homepage die Allgemeinen Fördervertragsbedingungen sowie einen Leitfaden dazu zusammengestellt.
Der Leitfaden erläutert und ergänzt die Allgemeinen Fördervertragsbedingungen, die die rechtliche Grundlage aller Förderverträge sind. Bitte lesen Sie daher zusätzlich zum Leitfaden auf jeden Fall auch die Allgemeinen Fördervertragsbedingungen.
Unser Leitfaden soll für Sie alle praktischen Fragen, die mit der Förderung Ihres Projektes durch die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen in Verbindung stehen, beantworten.
Wir haben ihn in die Rubriken Rahmenbedingungen, Antragsberechtigung, Antragstellung, Durchführung von Projekten und Verwendungsnachweise unterteilt.
Sie finden Antworten auf die unten gestellten Fragen, die in den 5 Kapiteln behandelt werden. Sollten Sie bestimmte Informationen suchen, können Sie von hier aus die entsprechende Frage auch direkt ansteuern, ansonsten sollten Sie chronologisch den Überschriften folgen.
Der Leitfaden wird laufend aktualisiert, Sie finden die aktuelle Versionsnummer oben rechts in jedem Kapitel. Die Versionsnummer hat zwei Bestandteile. Bei kleineren Ergänzungen und Änderungen unserer Erklärungen wird nur die zweite Ziffer, die Nebenversionsnummer, hochgesetzt. Wichtige Änderungen im Förderverfahren, bei denen sich auch die Verpflichtungen der Fördernehmer verändern, werden durch die Änderung der ersten Ziffer, der Hauptversionsnummer, gekennzeichnet.
Im Anschreiben zu Ihrem Fördervertrag ist festgehalten, welche Hauptversion des Leitfadens für ihren Fördervertrag verbindlich gilt.
Für Verträge, die bis 31.7.2022 ausgestellt wurden, ist das die Hauptversion 1. Für Verträge zwischen Juli 2022 und Juli 2023 gelten die Bedingungen der Hauptversion 2, für Verträge zwischen August 2023 und Mai 2024 Hauptversion 3.
Für Verträge ab Juni 2024 gelten die Bedingungen der Hauptversion 4, die Sie ab sofort in den Leitfadenkapiteln finden.
Bitte beachten Sie die für Sie gültige Version.
Ältere Hauptversionen legen wir zu Ihrer Information als PDF-Dateien ab.
=> Ältere Version des Leitfadens 1.5
=> Ältere Version des Leitfadens 2
=> Ältere Version des Leitfadens 3
=> Die aktuelle Version 4 finden Sie unten stehend in den jeweiligen Kapiteln
Die Stiftung hat ihr Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln vereinfacht. Seit Sommer 2023 erfolgt es zweistufig. Zudem sollen sowohl Unterlagen zur Prüfung der Antragsberechtigung als auch Anträge selbst jetzt digital eingereicht werden. Das neue Verfahren beschleunigt nicht nur die Antragsstellung und Bearbeitung, es sorgt auch für mehr Transparenz.
1. Antragsberechtigung
Die Prüfung der Antragsberechtigung ist jetzt ein separater Schritt. Er erfolgt vor der Einreichung des eigentlichen Antrags. Bitte senden Sie die dafür benötigten Unterlagen an antragsberechtigung@sue-nrw.de.
Sie können nur Anträge stellen, wenn Ihnen die Bestätigung einer gültigen Antragsberechtigung vorliegt. Hier finden Sie die genauen Erläuterungen zur Antragsberechtigung.
2. Antragsfristen
Für Projekte mit einer Fördersumme von mehr als 10.000 Euro gibt es seit 2023 vier feste Antragsfristen im Jahr. Hier finden Sie die aktuellen Fristen für eine Antragsstellung. Sollten Sie eine Frist verpasst haben, können Sie Ihren Antrag zum nächstmöglichen Termin stellen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung bitte, dass das Projekt erst nach der Förderentscheidung beginnen kann.
Projekte mit einer Fördersumme bis 10.000 Euro sowie Antragsskizzen können weiterhin laufend eingereicht werden.
3. Digitales Antragsformular
Ab sofort müssen Anträge – außer für Organisationsentwicklungsprojekte (dazu siehe Hinweise) – über unser neues Antragsformular digital eingereicht werden. Wir haben auch die Fragestellungen im Antrag neu strukturiert und wirkungsorientiert aufgebaut. Hier können Sie sich über den Aufbau des Formulars informieren.
Beachten Sie auch die Grenzen für die möglichen Fördersummen.
4. Sachbericht im Verwendungsnachweis
Bitte beachten Sie auch die neuen Vorgaben für die Berichterstattung. Diese wird schrittweise an die wirkungsorientierte Antragstellung angepasst.
1.6
Gibt es Grenzen für die Höhe der beantragten Fördersumme?
Sie können die einzelnen Kapitel unseres Leitfadens als PDF herunterladen, auf den jeweiligen Seiten finden Sie dazu einen Button.
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Wir sind an Ihren Rückmeldungen zu unserem Informationsmaterial interessiert, diese helfen uns bei der weiteren Überarbeitung.
Telefon 0228.24 33 5-13
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E-Mail beate.schmitz@sue-nrw.de