Stiftung vereinfacht Abrechnung von Förderprojekten

(Foto: Uwe Eikmeier / Aktionsgemeinschaft Friedenswoche Minden e.V.)

Stiftung vereinfacht Abrechnung von Förderprojekten

Neuer Förder-Leitfaden für alle seit dem 1. August 2022 geschlossenen Förderverträge

8. August 2022 – Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen vereinfacht die Abrechnung von Förderprojekten. Dazu hat sie ihren Förder-Leitfaden, der die Allgemeinen Fördervertragsbedingungen erläutert und ergänzt, überarbeitet. Der neue Leitfaden, in der Version 2.01, gilt für alle seit dem 1. August 2022 geschlossenen Förderverträge. Für alle Förderverträge, die vor diesem Stichtag geschlossenen wurden, gilt die bisherige Version 1.05.

Die wesentlichen Neuerungen sind: Das Personalkostenformular wird nicht mehr benötigt, die entsprechenden Informationen werden jetzt direkt in der Belegliste hinterlegt. Außerdem hat die Stiftung die Vergaberegelungen konkretisiert und bietet neue, verbesserte Formulare zur Vergabedokumentation mit praktischen Erläuterungen an. Darüber hinaus gibt es in den folgenden Bereichen neue, ausführlichere Erläuterungen und Hinweise:
– 2.6 Erstellung des Kosten- und Finanzierungsplans
– 2.7 Anrechnung von ehrenamtlichen Leistungen
– 3.2 Erläuterungen zu den Mitteilungspflichten und Umwidmungen
– 4.5 Belegorganisation und Führen der Beleglisten

Laufende Projekte können zum Teil schon nach den neuen Vorgaben arbeiten. Die Übergangsregelungen sind im Leitfaden erläutert, in Zweifelsfällen wenden Sie sich gerne an Ihre:n Ansprechpartner:in in der Stiftung.

 

Weitere Informationen

=> Aktueller Förder-Leitfaden

=> Ältere Version des Leitfadens (Version 1.05)

 

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