Neue, einfache digitale Antragsstellung

Neue, einfache digitale Antragsstellung

Stiftung vereinfacht die Antragsstellung von Projektanträgen

26. Juni 2024 – Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen vereinfacht die Antragsstellung von Projektanträgen. Ab sofort können Förderanträge im Rahmen eines digitalen Prozesses bearbeitet und eingereicht werden. Auf diese Weise wird Antragsstellenden das Ausarbeiten und Einreichen von Förderanträgen erleichtert.

Die Stiftung hat dieses neue Verfahren der digitalen Antragsstellung in einem zweijährigen partizipativen Prozess mit Förderpartnern intensiv beraten und erprobt. „Wir haben den gesamten Prozess vom inhaltlichen Aufbau des Formulars über die Gestaltung der Fragen bis hin zur technischen Umsetzung von einer Konsultationsgruppe aus Förderpartnern begleiten und testen lassen. Das war sehr wichtig, weil wir so die Perspektive der Antragstellenden kontinuierlich berücksichtigen und immer wieder in den Entwicklungsprozess integrieren konnten. So waren wir in der Lage, das Formular inhaltlich präzise und gleichzeitig unterstützend zu gestalten“, erklärt Projektleiterin Katja Winter.

Beispielhafte Rückmeldungen aus der Testgruppe

„Das Formular wirkt einladend, man fühlt sich durch freundliche Ansprache willkommen.“

„Durch das Formular kann die Antragstellung in Zukunft erleichtert werden.“

„Mit diesem Formular muss mehr Zeit in die Projektplanung investiert werden und weniger in die Schreibarbeit – gute Gewichtung!“

„Die Wirkungstreppe direkt bei der Projektplanung mitzudenken ist ein guter Tipp, den wir gerne übernehmen werden.“

„Upload hat super funktioniert, Einreichung ist sehr niedrigschwellig“

„Es hat viel Spaß gemacht mit dem Formular zu arbeiten“

„intuitive Bedienbarkeit – alles war dort, wo man es erwartet hat“

Wirkungsorientierung

Das neue digitale Antragsformular vereinfacht die Antragstellung nicht nur technisch, Ziel ist es auch, die Fragestellungen im Sinne einer erfolgreichen Antragsstellung zu präzisieren sowie die Projektanträge wirkungsorientierter auszurichten. „Der wirkungsorientierte Aufbau ist eine sehr wichtige inhaltliche Erweiterung des neuen digitalen Antragsformulars“, erklärt Projektleiterin Winter. „Die Fragestellungen sind jetzt stärker auf die Zielgruppen und die beabsichtigten Wirkungen ausgerichtet. Dadurch können wirkungsorientierte Projektziele und vor allem die Wege zur Umsetzung mit den Zielgruppen bereits in der Projektplanung konkretisiert werden“, so Winter.

Der wirkungsorientierte Aufbau des Formulars orientiert sich an der bekannten Wirkungstreppe von phineo – einem Beratungsunternehmen für gesellschaftliches Engagement.

Wirkungstreppe der Stiftung

Wirkungstreppe der Stiftung

Umfangreiche Unterstützungsfunktionen

Um Antragsstellende die Bearbeitung zu erleichtern, verfügt das Formular über umfangreiche Unterstützungsfunktionen wie eine automatische Speicherfunktion oder einen Hilfebereich. Die Eingabefelder ermöglichen einfache Textformatierungen – beispielsweise Aufzählungszeichen, Nummerierung oder Änderung der Schriftstärke. Als hilfreich empfanden die Nutzerinnen und Nutzer der Testgruppe auch die Textbausteine und Formulierungshilfen, die sich per Mausklick einblenden lassen. Sie erläutern intuitiv, welche Informationen benötigt werden.

Sollte die Bearbeitung des Formulars länger dauern – auch das ist kein Problem. Bei der Registrierung erhalten die Bearbeitenden automatisch einen permanenten Link als eigenen Formularbereich, unter der sie die Bearbeitung speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen können. Auf diese Weise ist kein Passwort notwendig und Teams können so gemeinsam, aber zeitlich nacheinander, an einem Projektantrag arbeiten. Auch der Download einer Entwurfsversion ist möglich. Schließlich kann der Antrag dank einer Upload-Funktion für den Kosten- und Finanzierungsplan sowie für die notwendige Unterzeichnung des Deckblatts vollständig digital eingereicht werden.

Ob Organisationen berechtigt sind, einen Förderantrag zu stellen, wird im Rahmen des neuen digitalen Antragsformulars allerdings nicht geprüft, sondern vorab. Ohne eine vorliegende Antragsberechtigung können Anträge nicht angenommen werden. Die Prüfung der Antragsberechtigung dauert ein bis zwei Wochen und diese Zeit sollte vor der Einreichung des Antrags eingerechnet werden. Informationen zur Antragsberechtigung: www.sue-nrw.de/antragsberechtigung/

Ab 1. September wird neues digitales Antragsverfahren verpflichtend

Das neue digitale Antragsverfahren gilt ab sofort. Förderanträge, die nach der bisherigen offenen Gliederung konzipiert sind, können noch bis zum 1. September eingereicht werden.

Wichtig: Das neue Formular gilt nicht für Projektanträge in dem Förderbereich Organisationsentwicklung. Diese Anträge werden nach wie vor als offenes Dokument mit der vorgegebenen Gliederung eingereicht: www.sue-nrw.de/foerderung/organisationsentwicklung/

 

Weitere Informationen

=> Informationen zur Förderung

=> Zum neuen digitalen Antragsformular

=> Informationen zur Antragsberechtigung

=> Anträge für den Förderbereich Organisationsentwicklung

=> Wirkungstreppe von phineo