Neue Corona-FAQs
FAQ zu Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Förderprojekte
Stand: 24.02.2021
Die Corona-Pandemie stellt auch zivilgesellschaftliche Akteure der Nachhaltigkeit vor große Herausforderungen. Dabei ist gerade jetzt bürgerschaftliches Engagement für Nachhaltigkeitsfragen besonders wichtig. Der Stiftung ist es daher ein besonderes Anliegen, Sie in dieser herausfordernden Situation bei der Durchführung und Beantragung von Förderprojekten so gut und so flexibel wie möglich zu unterstützen. Die Stiftung ist auch in dieser Zeit an ihre Richtlinien und Auflagen gebunden. Falls Sie in diesen FAQ keine Antwort auf Ihr Anliegen finden, sprechen Sie uns gern persönlich an.
A. Änderungen in laufenden Projekten
Können laufende Projekte angepasst werden, etwa indem Veranstaltungen auf digitale Formate umgestellt werden?
Die Anpassung laufender Projekte ist im Rahmen des vereinbarten Kostenrahmens und ggf. mit vorheriger Bewilligung der Stiftung immer möglich, solange das originäre Ziel und der ursprünglich vereinbarte Zweck des Projektes sichergestellt sind. Für solche Änderungen gelten die Regeln der Fördervertragsbedingungen (§8), die im Leitfaden auf der Website unter Punkt 3.2. erläutert werden
(https://www.sue-nrw.de/durchfuehrung/#032)
Wann muss ich einen formlosen Änderungsantrag stellen und wann nicht?
Gerade im Hinblick auf die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie können auch gravierende Änderungen im Projekt sinnvoll und nötig sein, um die Projektziele zu erreichen. Hier ein Überblick, welche Änderungen Sie vorab von der Stiftung genehmigen lassen müssen und welche Änderungen nicht zustimmungspflichtig sind:
Inhaltliche Änderungen
Nicht zustimmungspflichtig: kleinere inhaltliche Änderungen im Projektverlauf. Dies sind beispielsweise die Änderung eines Veranstaltungsortes oder die Veröffentlichung von mehreren Faltblättern statt einer Broschüre.
Zustimmungspflichtig: Änderungen in den Zielen, bei den Zielgruppen und/oder den Ergebnissen und Wirkungen eines Projektes, Durchführung neuer Maßnahmen oder Formate (etwa einer Social-Media-Kampagne, die im Antrag nicht vorgesehen war), komplette Streichung geplanter Maßnahmen.
Änderungen bei den Kosten
Nicht zustimmungspflichtig: Verschiebung zwischen Personal- und Sachkosten bis zu einer Erhöhung von 10 % der geplanten Kosten. Bedarfsgerechte Umschichtungen innerhalb der Kategorien Personal- und Sachkosten
Zustimmungspflichtig: Komplette Streichung geplanter Einzelpositionen und/oder Einfügen neuer Einzelpositionen innerhalb der Sach- und Personalkosten. Verschiebungen zwischen Personal- und Sachkosten, die zu einer Erhöhung einer dieser Positionen um mehr als 10 % führen.
Selbstverständlich muss auch bei eventuellen Projektänderungen auf sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung geachtet werden.
Kann die Laufzeit von Projekten verlängert werden?
Wenn Sie geplante Maßnahmen wegen der Pandemie erst zu einem späteren Zeitpunkt durchführen können oder wollen, ist eine Laufzeitverlängerung des Projektes ohne Erhöhung der Förderung mit unserer Genehmigung möglich. Bitte stellen Sie rechtzeitig einen formlosen Antrag mit einer Begründung für die Verlängerung.
Was können Sie tun, wenn Sie die Arbeit am Projekt aufgrund der Pandemiebedingungen zeitweise nicht weiterführen können?
Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall unbedingt, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden können.
Können Stornierungskosten anerkannt werden?
Stornokosten für Veranstaltungen und Ausfallhonorare können im Rahmen der zugesagten Förderung anteilig übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten angemessen sind und dass der Projektträger alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die Ausfallkosten zu minimieren, etwa indem Maßnahmen rechtzeitig eingestellt und Stornierungsfristen für Dienstleistungen und Mietverträge eingehalten wurden. Für den Verwendungsnachweis müssen Sie den Prozess in einem Storno-Vermerk nachvollziehbar dokumentieren und Belege für diese Sonderkosten einreichen. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Stornierungen im Leitfaden für Fördernehmer unter 3.2.4. und unter 4.6.
Können aus Projektmitteln Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes gezahlt werden?
Das ist leider nicht möglich. Im Rahmen der Förderung können nur Personalkosten übernommen werden, die im Zusammenhang mit der Projektdurchführung stehen.
B. Verwendungsnachweise und Rückzahlungen
Können Berichtsfristen für Verwendungsnachweise verlängert werden?
Wenn es Ihnen aufgrund von Einschränkungen oder Mehrbelastung durch die Pandemie nicht möglich sein sollte, die Einreichungsfrist für Nachweise einzuhalten, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag zur Fristverlängerung mit einer Begründung. Wenn die Begründung nachvollziehbar ist, genehmigt die Stiftung gern eine Fristverlängerung.
Können Rückzahlungsfristen bei Projektabschluss verlängert werden?
Wenn Ihre Organisation aufgrund der Corona-Pandemie nicht in der Lage ist, zu viel gezahlte Fördergelder zum festgesetzten Termin zurückzuzahlen, kann die Stiftung eine Fristverlängerung gewähren.
C. Antragstellung für neue Förderprojekte
Können angesichts der Planungsunsicherheiten durch die Corona-Pandemie neue Projektanträge gestellt werden?
Auch unter den aktuell unsicheren Rahmenbedingungen bewilligt die Stiftung neue Vorhaben und ermutigt Sie, ggf. mit alternativen Konzepten und Instrumenten das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für Nachhaltigkeitsanliegen zu befördern. Bitte machen Sie bereits bei der Konzeption eine Risikoanalyse und stellen Sie im Antrag dar, welchen Einfluss die Pandemie auf das Projekt haben könnte und wie Sie das Projekt bei auftretenden Einschränkungen anpassen würden. Der Stiftung ist bewusst, dass Projektplanung unter Pandemiebedingungen eine besondere Herausforderung ist und dass unter Umständen bereits eingereichte Anträge noch einmal geändert werden müssen. Wenn Sie ein Projekt bereits im Antragsverfahren ändern müssen, weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stiftung auf.
Corona und die Folgen
Die Corona-Pandemie stellt auch viele andere Förderprojekte vor große und völlig neue Herausforderungen. So ist die Durchführung von Events, Tagungen oder Seminaren nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Gerade jetzt ist bürgerschaftliches Engagement für Nachhaltigkeitsfragen besonders wichtig. Daher ist es der Stiftung ein Anliegen, bei der Durchführung und Beantragung von Förderprojekten so gut und flexibel wie möglich zu unterstützen. Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen und schreiben Sie an: Frank.Griesel@sue-nrw.de